Das zeichnet unseren Verein aus:
... wir, die "Kagels" sind eine große Gemeinschaft (kein Fitnessstudio oder Dienstleistungsverein)
... jedes Mitglied hat die Möglichkeit an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen (Kanupolotraining in allen Altersklassen, Dienstagspaddeln,
Fun-Polo, Wanderfahrten, Funktionsgymnastik, Hallenfußball, Ferien- und Urlaubsfahrten, Schwimmbadtermine sowie alle sonstigen
Vereinsveranstaltungen)
... alle Mitglieder können die Vereinsboote sowie Schwimmwesten, Paddel usw. nutzen
... wir haben einen eigenen Fitness- und Kraftraum, der den "Kagels" freie Trainingsmöglichkeiten bietet.
... Mitglieder bekommen gegen ein Pfand von 50 Euro einen Schlüssel und somit jederzeit Zugang zum Bootshaus
... aktuelle Informationen rund um die KGL sowie das KGL-Info-Schreiben mit Infos und Berichten zu Veranstaltungen, Turnieren und
Wanderfahrten kommen immer aktuell per E-Mail
... "Kagels" können zu einem vergünstigten Mietpreis die Vereinsräume für private Feiern anmieten
... Mitglieder können ihr Kanu sofern Platz ist in einer unserer Bootshallen lagern. Für jedes weitere Boot fällt eine jährliche Liegeplatzgebühr von 50 Euro an.
Engagement:
Wir "Kagels" verstehen uns als Engagementverein und als eine große Gemeinschaft. Das heißt jedes Mitglied beteiligt sich mit individuellem Einsatz, Talent und Kompetenz an der Gestaltung unseres Sportprogramms und der Weiterentwicklung des Vereins.
Jeder Verein lebt von Engagement jedes Einzelnen. Darum sind alle Mitglieder gefragt sich einzubringen – der Vorstand hat jederzeit ein offenes Ohr für neue Ideen.
Gibt es Pflichten?
Da wir unser Bootshaus selber in Schuss halten müssen und es damit immer etwas zu tun gibt, ist jedes Mitglied verpflichtet jährlich Arbeitsstunden zu leisten. Erwachsene 4 Stunden und Jugendliche 3 Stunden im Jahr. Diese werden entweder an einem "Arbeitsdienst-Samstag" abgeleistet oder auch zwischendurch je nach "Neigung" vergeben.
Außerdem können Mitglieder per Losverfahren zur Reinigung der Außenanlage und der Bootshallen herangezogen werden. Das heißt, zu dritt (je eine Stunde pro Person) werden innerhalb eines vorgegebenen 14-Tage-Zeitraumes Wege, Steg sowie Bootshallen gefegt und der Rasen gemäht. Für nicht geleistete Arbeitsstunden und Versäumnisse des Reinigungsdienstes ist eine Auslöse von 20 Euro pro Stunde/pro Reinigungstermin zu entrichten.

